Was ist das Transparenzgebot?

Das Transparenzgebot besagt, dass Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar in den AGB dargestellt sein müssen. (§ 307 Abs. 1 BGB) .

Zu Berücksichtigen sind dabei auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Vertragspartners, d.h. was gegenüber einem unkundigen Verbraucher intransparent ist, kann u.U. gegenüber einem Unternehmer transparent sein. Die bloße Unverständlichkeit macht die Klausel aber nur dann unwirksam, wenn darüber hinaus eine tatsächliche Benachteiligung der anderen Vertragspartei vorliegt.

Weitere Informationen zum Einbeziehung von AGB in den Vertrag ...

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Sind AGB unklar formuliert und lassen sie mehrere Deutungen zu, so gehen diese Zweifel zu Lasten des Verwenders, d.h. es ist die Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die günstiger für den Vertragspartner ist (§ 305 c Abs. 2 BGB). Dies kann auch bedeuten, dass der Klausel diejenige Bedeutung beizumessen, ist die den Vertragspartner schlechter stellt, weil in diesem Falle, die Wahrscheinlichkeit der Unwirksamkeit der Klausel höher ist.

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