Was ist eine Einrede?

Eine Einrede ist ein Leistungsverweigerungsrecht, welches der Schuldner einer Leistung geltend machen muss; er muss sie „erheben“. Eine Einrede bringt nicht den Anspruch zum Erlöschen, sondern hindert lediglich seine Durchsetzung (z.B. Verjährung, Stundung).

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