Was ist eine Einwendung?

Einwendungen führen zur Vernichtung der Forderung. Diese sind, auch ohne das der Schuldner auf ihr Bestehen aufmerksam macht, vom Gericht selbständig zu prüfen.

Es gibt rechtshindernde Einwendungen,  die den Anspruch gar nicht erst entstehen lassen (z.B. Unmöglichkeit der Leistung) und rechtsvernichtende Einwendungen, die einen bereits entstandenen Anspruch beseitigen (z.B. Aufrechnung, Erfüllung, Verwirkung).

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