Die Unionsmarke

Die Unionsmarke ist eine Marke, die einheitlich für die gesamte Europäische Union erteilt wird und innerhalb der Europäischen Union umfassend Geltung erlangt. Der Markeninhaber erhält den Markenschutz durch ein einziges Eintragungsverfahren. Regelungen zur Unionsmarke finden sich in der Unionsmmarkenverordnung (UMV). Zuständig für die Eintragung der Gemeinschaftsmarke ist das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).

Unterschiede EU-Marke und DE-Marke:

Markenschutz kann in der EU gem. Art. 6 der Unionsmarkenverordnung (UMV) nur durch Eintragung erworben werden. Eine Benutzungmarke wie im deutschen Markenrecht sieht die UMV nicht vor.

Außerdem sieht die Unionssmarkenverordnung im Gegensatz zum Eintragungsverfahren für deutsche Marken als zusätzlichen Verfahrensschritt die Recherche gem. Art. 38 UMV vor. 

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