Marken und andere Kennzeichen

Expertenwissen

Auf den folgenden Seiten finden Sie umfangreiche und ständig aktualisierte Informationen zu Marken, den einzelnen Markenfomen mit praktischen Beispielen, Markenfunktionen, Markenkategorien und vielem mehr. Unser Expertenwissen u.a. als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz basiert auf über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Markenrecht und Gewerblichen Rechtschutz. Für eine individuelle Beratung im Markenrecht können Sie kurzfristig online einen Beratungstermin bei unseren Experten buchen.

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Marke in der Übersicht

MarkeEine Marke ist ein Zeichen, welches Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet und welches dem Inhaber der Marke ein absolutes Recht gibt. Die Marke hat unterschiedliche Funktionen, von denen vor allem die Herkunftsfunktion eine wichtige Bedeutung hat. Außerdem können verschiedene Markenkategorien und verschiedene Markenformen unterschieden werden, z.B. die Wortmarke, Bildmarke oder als Kombination davon die Wort- / Bildmarke

Fakten zur Marke

Markenrecht kompakt

  • Die Marke kennzeichnet eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens.
  • Marken dienen der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen.
  • Alle Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden, können als Marke geschützt werden.
  • Beispiele für Marken sind Wörter, Abbildungen / Grafiken, Zahlen, Hörzeichen, Verpackungen und Farben.
  • Markenformen sind insoweit z.B. Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Hörmarken, Farben, Zahlen und Buchstabenkombinationen.
  • Marken können durch Eintragung oder Benutzung geschützt werden.
  • Marken werden national durch das Markengesetz geschützt. Das Markengesetz regelt alle Kennzeichenrechte, einschließlich Markenrechte und geschäftliche Bezeichnungen. Das Gesetz enthält auch Vorschriften zum Schutz geografischer Herkunftsangaben.
  • Marken können auch international geschützt werden. 

Wichtige Markenformen

Wortmarke

WortmarkeBei der Wortmarke handelt es sich um eine Markenform, die aus einem oder mehreren Wörtern oder einzelnen Buchstaben besteht. Deutsche Wortmarken sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 7 MarkenV schutzfähig. Sie werden in einer einheitlichen Druckschrift eingetragen, können später dann aber in beliebigen Ausgestaltungen genutzt werden und genießen damit umfassenden Schutz.

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Bildmarke

BildmarkeAls Bildmarke werden zweidimensionale Gestaltungen geschützt. Es wird ein spezielles Bild, z.B. eine Grafik oder ein Logo, geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform bzw. der Ausgestaltung des Bildes. Die Bildmarke ist eine spezielle Markenform, welche im deutschen Recht in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV geregelt ist.

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Wort-Bild-Marke

Wort-Bild-MarkeDie Wort-Bild-Marke besteht - ihrer Bezeichnung folgend - aus Elementen von Wort und Bild, welche in unterschiedlicher Form kombiniert werden können. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-Bild-Marke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV..

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Anwälte für Markenrecht

Marken professionell schützen und verwerten. Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung rund um die Marke. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Markenanmeldung, der Überwachung von Marken, der Abwehr von Markenrechtsverletzung oder der wirtschaftlichen Verwertung von Marken durch maßgeschneiderte Markenverträge. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. 

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§ 3 MarkenG - Als Marke schutzfähige Zeichen

(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Geschäftliche Bezeichnungen

Geschäftliche Bezeichnungen sind in § 5 MarkenG definiert. Es handelt sich dabei um den Oberbegriff für einerseits Unternehmenskennzeichen und andererseits Werktitel. Geschäftliche Bezeichnungen werden neben Marken geschützt. Anders als die Marke weisen geschäftliche Bezeichnungen allerdings nicht auf die Ware oder die Dienstleistungen, sondern auf das Unternehmen oder besondere Werke hin.

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