Expertenwissen aus der Fachanwaltskanzlei.

Zahlenmarke

Die Zahlenmarke besteht aus bloße Zahlen oder Zahlenkombinationen. Diese sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 12 MarkenV grundsätzlich  markenfähig. Bei der Zahlenmarke handelt es sich um eine spezielle Markenform. Beispiele sind etwa: 525 für BMW, aber auch „Fünfer" oder 4711 für Parfum.

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