Nachfolgend werden ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung zu Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr bei Arzneimitteln dargesellt. Als relative Schutzhindernisse stehen diese einer Markeneintragung entgegen und führen zur Löschung bereits eingetragener Marken, vgl. insbes. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV.
Entscheidung / Klasse(n) / Zeichen |
Klasse(n) / Zeichen |
Verwechslungs-gefahr? |
Klasse 5 PREZAL |
Klasse 5 PRAZOL |
ja |
Klasse 5 CALSYN |
Klasse 5 GALZIN |
ja |
Klasse 5
TRIVASTAN |
Klasse 5
TRAVATAN |
ja |
Klasse 5
ECHINACIN |
Klasse 5
ECHINAID
|
nein |
Klasse 5
URION |
Klasse 5
ATURION
|
nein |
Klasse 5
RESPICORT |
Klasse 5
RESPICUR
|
ja |
Einzelheiten zu relativen Schutzhindernissen >