Nachfolgend werden Beispiele zur Höhe von Schadensersatz und Geldentschädigung aus der Rechtsprechung aufgeführt. Zu beachten ist, dass die jeweilige Höhe generell immer eine Frage des Einzelfalls ist. Außerdem unterliegt die Höhe von Schadenersatz und Geldentschädigung einem zeitlichen Wandel, der von sich ändernden Anschauungen geprägt ist. Die folgenden Beispiele bieten insoweit ledigliche eine grobe Orientierung, die im konkreten Einzelfall kritisch zu hinterfragen ist.
Folgende Einzelfälle (vgl. Rehbock, Medien- und Presserecht, 1. Aufl. 2005, Rn. 342) können eine erste Orientierung zur Höhe der Geldentschädigung (GE) und des Schadensersatzes (SE) im Presserecht bieten. Dabei sei nochmals darauf hingewiesen, dass die konkrete Geldentschädigung immer eine Frage des Einzelfalls ist.
Betrag in EUR |
Art |
Fall |
Fundstelle |
1.000 |
GE |
Sehr auffällige Abbildung eines Fotos eines Kanzleischilds eines Rechtsanwalts in einer Tageszeitung in unmittelbarer Nähe zu einem Artikel mit der Schlagzeile „Hätten Sie Zutrauen zu einem Killer?" |
OLG Köln, GRUR 1967, 319. |
2.500 |
GE |
Veröffentlichung von Fotos einer Frau im Zusammenhang mit einem frei erfundenen, eindeutig pornografischen Text. |
HansOLG NJW-RR 1995, 220 |
3.000 |
GE |
Ausstrahlung eines Gespräches im Radio ohne Wissen des Betroffenen, das im Rahmen einer psychotherapeutischen Gruppensitzung eines Anti-Aggressionsprogramms als Bewährungsauflage geführt worden war, wobei der Betroffene während einer so genannten „Heissen-Stuhl-Phase" intensiv befragt und sein Vorname genannt wurde |
OLG Karlsruhe AfP 2003, 440 |
3.500 |
GE |
Einem Immobilienkaufmann wurde vorgeworfen, er habe als ehemaliger „Rotlichtfürst" es nicht nur verstanden, „Mädchen zu führen, sondern auch die von ihnen erarbeiteten Gelder für sich und für sie anzulegen" |
OLG Saarbrücken NJW-RR 1997, 1376 |
5.000 |
GE |
Veröffentlichung eines Berichts über eine zurückliegende Straftat in einer Zeitschrift mit dem Vorwurf, eine Frau vergewaltigt und „perverse Sexspiele" mit ihr getrieben zu haben unter Nennung des Namens, Alters, ungefähren Wohnortes und früheren Berufes des rechtskräftig verurteilten, seit längerem inhaftierten Täters. |
OLG Köln NJW 1987, 1418. |
7.500 |
GE |
Veröffentlichung eines nicht stattgefundenen Exklusivinterviews unter der Überschrift „Soraya: Der Schah schrieb mir nicht mehr" |
BGH NJW 1965, 685 |
10.000 |
GE |
Veröffentlichung eines Fotos eines Pfarrers in einer Boulevardzeitschrift, wobei sein Foto grob fahrlässig mit dem eines anderen Priesters verwechselt worden war, dem sexuelle Verfehlungen vorgeworfen wurden. |
OLG Koblenz NJW 1997, 1375. |
15.000 |
GE |
Einem Polizeibeamten im Ruhestand wird in einem Buch nachgesagt, er habe als Polizist für einen Bordellbetreiber gearbeitet. |
OLG Karlsruhe AtP 1996, 144. |
25.000 |
GE |
Fall eines Kaufhausbetreibers, der verdächtigt wurde, DM 6 Mio. zur Auszahlung an Bundestagsabgeordnete bereitzustellen, damit diese bei einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen den damaligen Bundeskanzler Brandt unter Bruch des Fraktionszwangs gegen ihn stimmen. |
BGH NJW 1977, 1288 - Abgeordnetenbestechung. |
30.000 |
GE |
Fall des Liedes „I Wanna Make Love With S.G." |
OLG Karlruhe NJW 1994, 1963 |
37.500 |
GE |
Die Bezeichnung eines vom Vorwurf des Kindsmissbrauchs rechtskräftig freigesprochenen Mannes als perverser Kinderschänder |
|
50.000 |
GE |
Behauptung, ein Mitglied einer Königsfamilie habe auf Veranlassung ihres Vaters hin einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. |
HansOLG ArchPR 1970, 94 - Schwangerschaftsabbruch. |
90.000 |
GE |
für Prinzessin Caroline von Monaco, wobei hier mehrere Streitgegenstände, drei unzutreffende Titelberichte, in einem Verfahren zusammengefasst waren. |
HansOLG NJW 1996, 2870 - Caroline von Monaco I. |
90.000 |
GE |
Für eine wegen ihrer Affäre mit einem berühmten Sportler bekannt gewordenen Frau, die in einem über das Internet verbreiteten Computerspiel als Sexobjekt dargestellt wird. Die Spieler sollten per Mausklick Jagd auf sie machen. |
LG München 1, AfP 2002, 340 |
100.000 |
GE |
Wegen der Veröffentlichung von ca. 40 Fotos von Prinzessin Caroline von Monaco, die sie in sehr privaten Momenten zeigen. |
HansOLG vom 10.10.2000, 7 U 138/99 |