Mehr Wirtschaftsrecht aus Berlin

Kündigungsregelung mit aufschiebend bedingtem Rechtsübergang bei Lizenzgeberinsolvenz

Die Lizenz des Lizenzgebers kann für den Insolvenznehmer als dessen Vertragspartner mit Problemen verbunden sein. Unter Berücksichtigung einer entsprechenden BGH-Entscheidung könnten diese Probleme dadurch reduziert werden, dass der Lizenzvertrag eine vertragliche Kündigungsregelung mit aufschiebend bedingtem Rechtsübergang vorsieht.

Rechtsübergang unter Zurückbehaltung eines eigenen Nutzungsrechts bei Lizenzgeberinsolvenz

Durch die Zurückbehaltung eines eigenen Nutzungsrechts kann möglicherweise das Risiko einer Lizenzgeberinsolvenz redutiert werden.

Nießbrauch bei Lizenzgeberinsolvenz

Die Vereinbarung eines Nießbrauchs kann helfen, die Risiken einer Lizenzgeberinsolvenz zu reduzieren.

Treuhand bei Lizenzgeberinsolvenz

Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses kann helfen, die Risiken einer Lizenzgeberinsolvenz zu reduzieren.

Lösungen de lege ferenda bei Lizenzgeberinsolvenz

Aktuell existiert keine gesetzliche Regelung bzw. Lösung zru Problematik der Lizenzgeberinsolvenz. In der Vergangenheit wurden hierzu verschiedene Versuche unternommen, die Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht abgeschlossen. Regelungsbedarf ist allerdings vorhanden und wird allgemein bejaht.

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