Die Insolvenz des Lizenznehmers kann für dessen Vertragspartner zu verschiedenen Problemen führen. Nachfolgend werden die Problematik der Insolvenz des Lizenznehmers und unterschiedliche Lösungsansätze zur Vermeidung oder Reduzierung der Probleme vorgestellt.
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Die Anwendung des § 103 InsO und die damit verbundene Wahlmöglichkeit des Insolvenzverwalters kann dadurch vermieden werden, dass die Vertragsgestaltung eine vollständige Vertragserfüllung anstrebt.
Die aktive Gestaltung von Lizenzketten kann helfen, die Risiken einer Insolvenz des Lizenzgebers zu minimieren.
Die Lizenz des Lizenzgebers kann für den Insolvenznehmer als dessen Vertragspartner mit Problemen verbunden sein. Unter Berücksichtigung einer entsprechenden BGH-Entscheidung könnten diese Probleme dadurch reduziert werden, dass der Lizenzvertrag eine vertragliche Kündigungsregelung mit aufschiebend bedingtem Rechtsübergang vorsieht.
Durch die Zurückbehaltung eines eigenen Nutzungsrechts kann möglicherweise das Risiko einer Lizenzgeberinsolvenz redutiert werden.
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