Kartellrechtlich relevante Wettbewerbsbeschränkungen sind unzulässig und können u.a. zur Nichtigkeit einer entsprechenden Vertragsklausel oder auch des geamten Vertrags führen. Nachfolgend werden die Voraussetzungen der Wettbewerbsbeschränkung im Detail vorgestellt sowie typische Regelungen benannt, jeweils mit besonderem Fokus auf Markenverträge.
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