Rechtsnews Gewerblicher Rechtsschutz

BGH: Werbeblocker sind wettbewerbsrechtlich zulässig, I ZR 26/02 - Werbeblocker

a) Zwischen einem (privaten) Fernsehsendeunternehmen und einem Unternehmen, das ein zum Anschluß an den Fernseher oder Videorekorder bestimmtes Gerät produziert und vertreibt, mit dem Werbeinseln aus dem laufenden Programm automatisch ausgeblendet werden können (Werbeblokker), besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

b) Die Werbung und der Vertrieb eines Werbeblockers und die Ausstrahlung von Befehlssignalen für diesen verstoßen auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes, den das Fernsehsendeunternehmen aus Art. 5 und Art. 12 GG genießt, weder unter dem Gesichtspunkt einer produktbezogenen Behinderung noch wegen Werbebehinderung gegen § 1UWG und stellen auch keine nach dieser Bestimmung unzulässige allgemeine Marktbehinderung dar.

BGH: Auskunftsanspruch bei Anschwärzung, I ZR 75/93 - Schwarze Liste

Wer durch die Verbreitung einer "Konkursliste" anschwärzt, ist dem betroffenen Wettbewerber zur Auskunft verpflichtet, wer diese Liste verfaßt und wer sie verteilt hat.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860