Rechtsnews Medienrecht

BGH: Zuständigeit deutscher Gerichte bei Internetveröffentlichungen, VI ZR 23/09

ZPO § 32; BGB §§ 823 Abs. 1 Ah, 1004 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

a) Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann.

b) Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstande-ten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlich-keitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.

BGH: Bereithalten von Archivbeiträgen, VI ZR 243/08

GG Artt. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1; BGB §§ 823 Abs. 1 Ah; 1004 Abs. 1 Satz 2; KUG §§ 22, 23

Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von sogenannten Dossiers zum Abruf im Internet, in denen den Täter identifizierende alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind.

BGH, Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08

Siehe hierzu auch: BGH: Beschluss vom 04. August 2009

 

Unzulässige Bespitzelung eines Journalisten durch BND

Das Landgericht Berlin sah die Bespitzelung eines Journalisten der "Berliner Zeitung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) als rechtswidrig an und sprach dem betroffenen Journalisten aufgrund einer damit verbundenen schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Entschädigung durch den BND von 10.000,- EUR zu.

BGH: Keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, VI ZR 219/08 - Esra

Leitsatz

Verletzt ein Roman schwerwiegend das Persönlichkeitsrecht und ist deshalb ein gerichtliches Verbreitungsverbot ergangen, kann der Verletzte nur ausnahms-weise zusätzlich eine Geldentschädigung beanspruchen.

BGH: Werbung mit Prominenten, I ZR 65/07 - Der strauchelnde Liebling

KUG § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb deren Recht am eigenen Bild, weil keine Ausgabe der Zeitung erscheint, die eine der Ankündigung entsprechende Berichterstattung enthält.

Eine solche Werbung verletzt das Recht am eigenen Bild allerdings von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar ist, die Abbildung der Titelseite des Testexemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zeitung zu ersetzen.

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