Unterlassungserklärung vom Anwalt

Unterlassungserklärung vom Anwalt

Auf Abmahnungen professionell reagieren

Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (z.T. auch nur Unterlassungserklärung) wird von demjenigen abgegeben, der einschlägige Rechte (z.B. Markenrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) verletzt oder anderweitig, z.B. wegen unlauterem Wettbewerb zum Unterlassen verpflichtet ist. Das mit der Unterlassungserklärung verbundene Vertragsstrafenversprechen stellt die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung sicher und beseitigt die Wiederholungsgefahr.

Ein erfahrener Anwalt prüft vorhandene Unterlassungserklärungen individuell, nimmt eventuell erforderliche Modifikationen vor oder erstellt Unterlassungserklärungen bei Bedarf vollständig neu. Unsere individuelle Unterlassungungserklärung berücksichtigt alle rechtlichen, von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben und stellt eine rechtswirksame Abgabe der Erklärung sicher. Zugleich ist die Unterlassungserklärung für die Position des Rechtsverletzers optimiert. So wird sichergestellt, dass der Verletzer als Unterlassungsschuldner nur die erforderlichen Pflichten übernimmt, ohne sich darüberhinaus zusätzlich in seinen Handlungsmöglichkeiten einzuschränken.

Mehr zur Unterlassungserklärung >

Wichtige Inhalte der Unterlassungserklärung

  • Korrekte Identifikation und Benennung der Parteien
  • Ausreichende (aber nicht zu weit gehende) Verpflichtung zur Unterlassung
  • Angemessenes Vertragsstrafeversprechen, z.B. nach Hamburger Brauch
  • ggf. auflösende Bedingung im Fall von Gesetzesänderung oder Rechtsprechung

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