Das heutige Zollrecht in Deutschland wird als europäisches Zollrecht bezeichnet und wird maßgeblich von der Europäischen Union bestimmt. Anwendung findet das europäische Zollrecht in den 28 Mitgliedstaaten und ergänzt wird es durch weitere nationale Regelungen. Insgesamt besteht ein umfangreiches und recht unübersichtliches Regelungswerk, welches für den Zollrechtslaien oftmals schwer zu durchblicken ist.
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