Bundesfinanzhof (BFH)

Bundesfinanzhof BFHSoweit die Klage vom Finanzgericht ganz oder teilweise abgewiesen wurde, kann der Steuerpflichtige den Bundesfinanzhof (BFH) anrufen. Hierzu stehen ihm mit der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Die Revision muss vom Finanzgericht im Urteil ausdrücklich zugelassen werden. In diesem Fall kann der Steuerpflichtige direkt Revision beim BFH einlegen. In der überwiegenden Mehrheit der finanzgerichtlichen Urteile wird die Revision nicht zugelassen. Der Steuerpflichtige hat dann die Möglichkeit, im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen einer Revision vorliegen.

Vertretung vor dem BFH

Verfahren vor dem BFH müssen gem. § 62 Abs. 4 Finanzgerichtsordnung (FGO) zwingend durch einen der dort genannten Vertreter, z.B. durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Soweit der Kläger oder Beschwerdeführer nicht zu den in § 62 Abs. 4 FGO genannten Personen gehört, muss er einen entsprechenden Vertreter beauftragen. Beim BFH unmittelbar selbst eingereichte Revisionen oder Beschwerden wegen Nichtzulassung der Revision wären unzulässig.

Weitere Einzelheiten zur Vertretung vor dem BFH >

Revision Bundesfinanzhof

Revision BFHSoweit die Revision im erstinstanzlichen Urteil des Finanzgerichts zugelassen ist, kann direkt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt werden. Zu beachten sind hierbei verschiedene Voraussetzungen, welche in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt sind. Insbesondere ist die Revision fristgebunden und muss von einem zugelassenen Vertreter (s.o.) eingelegt werden.

Mehr zur Revision beim BFH > 

Nichtzulassungsbeschwerde

Nichtzulassungsbeschwerde BFHWird die Revision vom Finanzgericht nicht zugelassen, kann die im erstinstanzlichen Verfahren unterlegene Partei dennoch eine Überprüfung dieser Entscheidung durch den Bundesfinanzhof erreichen. Hierzu steht die sog. Nichtzulassungsbeschwerde zur Verfügung. Nachdem die Finanzgerichte häufig keine Revision zulassen, ist die Nichtzulassungsbeschwerde das für die Praxis zentrale Instrument, eine erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts zur Überprüfung durch den BFH zu stellen.

Auch die Nichtzulassungsbeschwerde ist an bestimmte formelle Voraussetzungen, insbesondere eine relativ kurze Frist für deren Einreichung der Beschwerde sowie die Vertretungsbefugnis (s.o.) geknüpft.

Mehr zur Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH >

Auf Augenhöhe mit dem Finanzamt

Anwalt Steuerrecht

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