Eine einstweilige Verfügung bietet unterschiedliche Chancen bzw. Vorteile für alle Beteiligten. Umgekehrt sind je nach Sachverhaltskonstellation auch Risiken bzw. Nachteile zu berücksichtigen. Ob eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt wird, muss jeweils für den konkreten EInzelfall unter Abwägung der individuellen Chancen und Risiken entschieden werden.
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Das Abschlussschreiben ist eine Aufforderung des erfolgreichen Antragstellers, welcher eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, an den Antragsgegner, die ergangene einstweilige Verfügung als endgültig anzuerkennen. Die bisher nur vorläufig wirkende einstweilige Verfügung soll einem rechtskräftigen Hauptsachetitel gleichgestellt werden. Mit der einstweiligen Verfügung liegt dem Antragssteller zwar ein Titel vor, dieser ist jedoch nur ein vorläufiger, da eine endgültige Klärung durch Urteil im Hauptsacheverfahren zu erfolgen hat. Die so genannte Abschlusserklärung kann die Vorläufigkeit der einstweiligen Verfügung beseitigen.