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Die Abmahnung

AbmahnungDie Abmahnung ist eine Aufforderung an einen vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzer, bestimmte Handlungen zu unterlassen, hierzu eine Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung abzugeben und die erklärte Unterlassungsverpflichtung durch eine Vertragsstrafe abzusichern. Berechtigte Abmahnungen und darauf abgestimmte Reaktionen können einen Konflikt schnell, dauerhaft und mit verhältnismäßig geringen Kosten beenden. Bei ganz oder teilweise unberechtigten Abmahnungen ist mit einem differenzierten, auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmten Instrumentarium zu reagieren, um eventuell lang anhaltende Rechtsnachteile und hohe, unberechtigte Kosten zu vermeiden.

Chancen und Risiken der Abmahnung

Abmahnungen und die darauf abgestimmte Reaktionen sollen einen Konflikt schnell, rechtssicher, dauerhaft und mit verhältnismäßig geringen Kosten beenden. Trotz dieser zunächst vorteilhaften Argumente für eine Abmahnung ist eine differenzierte Betrachtung erfordrlich, da mit einer Abmahnung neben den genannten Vorteilen auch Nachteile verbunden sein können. Chancen und Risiken sind zudem von der jeweiligen Perspektive als Abmahnender oder Abmahn-Empfänger abhängig.

Inhalte einer Abmahnung

Eine Abmahnung muss inhaltlich verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit sie wirksam ist. Werden diese Voraussetzungen nicht beachtet, können die mit einer Abmahnung verfolgten Ziele regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt erreicht werden. Insbesondere löst die unwirksame Erstattung keine Kostenerstattungsansprüche des Abmahnenden aus. Ferner kann das Kostenrisiko bei einem ggf. folgenden gerichtlichen Verfahren nicht reduziert werden.

Reaktion auf eine Abmahnung

Reaktionen AbmahnungNach Zugang einer Abmahnung hat der Abgemahnte verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Jede der Reaktionsmöglichkeiten hat verschiedene Vor- und Nachteile. Die Auswahl der geeigneten Reaktion ist vor allem davon abhängig, ob die zugrunde liegende Abmahnung ganz, teilweise oder gar nicht berechtigt ist. Daneben können allerdings auch taktische Überlegungen die Entscheidung für eine geeignete Reaktion beeinflussen.

Abmahnung akzeptieren (unterschreiben)

Eine Abmahnung kann akzeptiert werden. Die häufig bereits vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird dann in der vorliegenden Fassung unterschrieben. Diese besonders einfache und schnelle Reaktionsmöglichkeit empfiehlt sich regelmäßig nur in eindeutigen Fällen sowie in Fällen mit dem ausschließlichen Ziel eines schnellen Verfahrensabschlusses bzw. der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Vor der Unterschriftsleistung sollten undbedingt alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere die lange Bindungswirkung erkannt und berücksichtigt werden. Keinesfalls sollte aus reinen Kostenerwägungen unterschrieben werden. Dies kann sich schnell als Trugschluss herausstellen.

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