Verträge, Vertragsmanagement und Steuern

Servicebedingungen

agb

Servicebedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (z.T. auch AGB für Dienstleistungen genannt). Mit den Servicebedingungen stellte ein Dienstleister allgemeine Regelungen dazu auf, unter welchen Voraussetzungen er seine Leistungen erbringt. Die Erbringung der Dienstleistungen kann sowohl online, als auch offline erfolgen. Bei der Konzeption von Servicebedingungen sind die Vorgaben des AGB-Rechts zwingend zu berücksichtigen. Eine Missachtung kann zur Unwirksamkeit der Servicebedingungen führen.

Nutzungsbedingungen Website und App

Nutzungsbedingungen Website und App

Nutzungsbedingungen für eine Website oder eine App regeln die Beziehungen des Betreibers einer Website oder Anbieters einer App zu den jeweiligen Nutzern dieser Dienste. Auch wenn nicht ausdrücklich so bezeichnet handelt es sich bei den Nutzungsbedingungen regelmäßig um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Deshalb mussen die teilweise strengen Vorgaben des AGB-Rechts bei der Erstellung von Nutzungsbedingungen zwingend beachtet werden.

 

Plattformbedingungen

Plattformbedingungen

Plattformbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Plattformen, z.B. für Vermittlungsplattformen. Sie enthalten Regelungen zu dem Verhältnis zwischen dem Anbieter der Plattform und seinen Nutzern. Auf der Nutzerebene ist dabei ggf. weiter zu differenzieren, z.B. zwischen Anbietern und Nachfragern von Waren oder Dienstleistungen, die über die Plattform vertrieben werden.

Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Einkauf. Mit den Einkaufsbedingungen stellt ein Unternehmen allgemeine Konditionen darüber auf, wie unternehmensbezogene Einkäufe erfolgen sollen. Einkaufsbedingungen können insbesondere einn wertvolles Instrument gegen die regelmäßig strengen Verkaufsbedingungen des Vertragspartners sein.

AGB und Markenverträge

Soweit ein Markenvertrag mehrfach verwendet werden soll, ist zu prüfen, ob es sich beim Markenvertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt und die Regelungen der §§ 305 ff. BGB anwendbar sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen gem. § 305 Abs. 1 BGB vor, wenn Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.

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