Die Regelungen in den AGB können im Einzelfall missverständlich oder mehrdeutig sein. Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass sich die Bedeutung einer bestimmten Regelung nicht sofort erschließt oder dass sogar mehrere Deutungsmöglichkeiten vorhanden sind. In diesen Fällen sind die AGB auszulegen. Der Gesetzgeber und die Gerichte haben hierzu besondere Maßstäbe entwickelt.
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