Anh. UWG Nr. 2a: Nachhaltigkeitssiegel

Nach Anh. UWG Nr. 2a unzulässig ist „das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde;" 

(vorauss. ab Sept. 2026, vgl. Referentenentwurf zur Verbraucherstärkung für ökologischen Wandel)

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