Einstweiliger Rechtsschutz im Wettbewerbsrecht

Ein schnelllebiger Markt verlangt schnellen Rechtsschutz. Dem einstweiligen Rechtsschutz kommt daher besonders im Wettbewerbsrecht große praktische Bedeutung zu. Zum einen haben die am Markt agierenden Unternehmen ein hohes Interesse daran, dass unlautere Gewinne durch Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten und eigene wirtschaftliche Schäden möglichst schnell gestoppt werden. Zum anderen ist es auch im Interesse der Verbraucher, dass Kaufentscheidungen nicht durch wettbewerbswidrige Irreführungen beeinflusst werden.

Maßgeblicher Teil des einstweiligen Rechtsschutzes ist auch im Wettbewerbsrecht die einstweilige Verfügung. Obwohl hierdurch zunächst nur eine vorläufige Entscheidung herbeigeführt werden kann, endet das Verfahren nicht selten mit einer Unterwerfungserklärung oder einer Abschlusserklärung, also einer entgültigen Beendigung der Wettbewerbsstreitigkeiten. Neben den auch sonst geltenden Regelungen zum einstweiligen Rechtschutz ergeben sich im Wettbewerbsrecht Besonderheiten im Rahmen der einstweiligen Verfügung, dem Klageverfahren und der strafbewehrten Unterlassungserklärung.  

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860