
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nach der gesetzlichen Definition des § 305 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) "alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt". Bei AGB handelt es sich also um eine besondere Form vertraglicher Regelungen. Für diese Regelungen gelten spezielle, teilweise durchaus strenge gesetzliche Voraussetzungen. Von zentraler Bedeutung ist insoweit die individuelle Abgrenzung von AGB einerseits und Invividualvereinbarungen andererseits auf der Grundlage der gesetzlichen Definition von AGB gem. § 305 Abs. 1 BGB. Die gesetzlichen Voraussetzungen der AGB-Definition werden nachfolgend im Einzelnen dargestellt.
