Die Vollstreckung steht am Ende der Verletzungsverfahren. Sie setzen jeweils einen vollstreckungsfähigen Titel voraus. Im einstweiligen Rechtschutz sind Zwangsmittel- und Ordnungsmittelverfahren von besonderer praktischer Bedeutung. Daneben erfolgt die Vollstreckung auch wegen Geldforderungen.
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