Marktverhaltensregelungen

Bei Marktverhaltensregelungen handelt es sich um außerhalb des UWG angesiedelte Normen, die wettbewerbsrechtliche Bedeutung haben. Ausgangspunkt hierfür ist die Vorschrift des § 3a  UWG. Danach können auch Rechtsverstöße gegen solche Normen wettbewerbswidrig sein (z.B. Verstöße gegen das Telemediengesetz, das Heilmittelwerbegesetz oder gegen die AGB-Regelungen des BGB). Voraussetzung hierfür ist, dass die zugrunde liegenden Normen auch das Marktverhalten regeln. Insoweit ist zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes neben dem eigentlichen Rechtsverstoß gegen die jeweilige Norm auch festzustellen, ob eine Marktverhaltensregelung vorliegt. Marktverhaltensregelungen existieren für verschiedene Bereiche mit Bezug auf einzelne Berufe, Produkte, deren Absatz, Geschäfte / Unternehmen und mit Bezug auf weitere Bereiche.

Begriff der Marktverhaltensregelung

Neben den wettbewerbsrechtlichen Normen, die den Unlauterkeitsgehalt der betreffenden Handlungen unmittelbar bestimmen (z.B. verdeckte Werbung gem. § 5a Abs. 6 UWG, irreführende Werbung gem. § 5 UWG) gibt es außerwettbewerbsrechtliche Normen (z.B. Heilmittelwerbegesetz (HWG)Preisangabenverordnung (PrAngVO)), deren Missachtung ebenfalls zu einem Wettbewerbsverstoß führen kann. Grundlage hierfür ist § 3a UWG. Voraussetzung ist neben dem Verstoß gegen die Norm als solche auch die Qualifikation der Norm als sog. Marktverhaltensregelung. 

Eine gesetzliche Vorschrift regelt das Marktverhalten, wenn sie den in der Norm jeweils genannten Verhaltensweisen Handlungs- oder Unterlassungspflichten unterwirft.

Zum Marktverhalten zählen

  • das Angebot von und die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen,
  • das Anbahnen von Geschäften durch Werbung sowie
  • der Abschluss und die Durchführung von Verträgen.

Soweit ein Marktbezug fehlt oder es sich bei einer Norm um eine reine Marktzutrittsregelung handelt, liegt keine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG vor. Weitere Einzelheiten und Beispiele zu Nicht-Marktverhaltensregelungen >

Einzelne Marktverhaltensregelungen

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