böhm anwaltskanzlei. setzt für Mandanten erfolgreich einen Unterlassungsanspruch gegen eine Karikatur durch

Mit Urteil vom 08.05.2013 (Az. 5 U 1382/12) hat das Oberlandesgericht Koblenz, ein Verfügungsurteil des Landgerichts Trier vom 19.11.2012 bestätigt (Az. 6 O 286/12), mit welchem die böhm anwaltskanzlei. für einem Mandanten einen Unterlassungsanspruch wegen der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung einer Karikatur durchgesetzt hat.

Streitgegenständlich war eine unwahre Tatsachenbehauptung, die im Kern der Karikatur aufgestellt wurde und den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt hat. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass Übertreibungen und bewusst Verzerrungen der Wirklichkeit zwar erlaubte Stilmittel der Satire und Karikatur sind und insoweit auch den Schutz der Meinungsfreiheit genießen, andererseits aber einer Einschränkung durch das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen unterliegen. Enthält die Karikatur – wie vorliegend – einen Aussagekern, bemisst sich dessen Zulässigkeit nach den allgemeinen äußerungsrechtlichen Kriterien.

Insoweit enthält die Entscheidung keine neuen Erkenntnisse, da es der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht, bei karikaturistischen Zeichen den Tatsachenkern von der ihm einkleidenden Wertung zu isolieren und sodann eigenständig nach seiner Zulässigkeit zu prüfen (vgl. nur BVerfG NJW 1987, 2661). Von Interesse ist jedoch, dass das Oberlandesgericht Koblenz in der weiteren Begründung auch der Auffassung folgt, dass die sog. „Stolpe“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf den Aussagekern einer Karikatur Anwendung findet. In der „Stolpe“-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein Unterlassungsanspruch jedenfalls dann nicht an einer Mehrdeutigkeit scheitert, wenn zumindest eine der möglichen und nicht fernliegenden Deutungsvariante zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führt (BVerfG, Urteil vom 25.10.2005, Az. 1 BvR 1696/98). Im Ergebnis hat das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz damit eine Stärkung des Persönlichkeitsrechts zur Folge.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860