Die böhm anwaltskanzlei. hat für eine Mandantin vor dem Landgericht Berlin (Az. 27 O 718/13) und dem Kammergericht (KG, Az. 10 U 46/14) einen Unterlassungsanspruch wegen einer rechtswidrigen Äußerung erstritten. Die Gegenseite hat auf ihrer Website eine Tatsachenbehauptung über die Mandantin aufgestellt, welche isoliert betrachtet der Wahrheit entsprach. Gleichwohl fühlte sich die Mandantin in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, da die Gegenseite wesentliche Tatsachen in ihrer Gesamtdarstellung unerwähnt ließ, sodass beim Leser möglicherweise ein unwahrer Eindruck über die Mandantin entstand.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860