Drei Mandanten haben unsere Kanzlei mit der Bitte beauftragt, gegen die Ausstrahlung diverser Folgen der Sendung "Schätze aus Schrott" von RTL vorzugehen. Obwohl die Betroffenen einer Veröffentlichung der Szenen, in denen diese eindeutig zu erkennen waren, nicht zugestimmt, sondern sogar ausdrücklich widersprochen hatten, strahlte der Sender besagtes Filmmaterial im Fernsehen und in der hauseigenen Mediathek aus.
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