Gilt der Schutz einer Marke oder eines Kennzeichens unbegrenzt?

Nein. Der umfassende markenrechtliche Schutz hat gemäß den §§ 20 ff. MarkenG Grenzen. Er besteht grundsätzlich nur für 10 Jahre zudem können markenrechtlichen Ansprüchen die Schranken der Verwirkung, Erschöpfung und Verjährung entgegenstehen. Zudem besteht kein Schutz gegen die Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben innerhalb der anständigen Marktgepflogenheiten.

Weitere Informationen zu den Schranken des Markenschutzes...

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage