Können absolute Schutzhindernisse überwunden werden?

Ja, absolute Schutzhindernisse können ausnahmsweise überwunden werden, wenn das betreffende Zeichen als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat, also als Unterscheidungszeichen in den betreffenden Verkehrskreisen anerkannt ist.

Bei der Feststellung der Verkehrsdurchsetzung kommt es insbesondere auf den Marktanteil, den Umsatz der mit der Marke erzielt wurde, die Intensität, die geographische Verbreitung, die Dauer der Benutzung der Marke sowie den Umfang der Werbeaufwendungen und die damit erreichte Marktpräsenz an.

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