Was sind relative Schutzhindernisse?

Das sind die Löschungsgründe aus den §§ 9- 13 MarkenG. Sie dienen ausschließlich der Wahrung von privaten Interessen des Inhabers eines kollidierenden älteren Zeichens.

 

Der Inhaber dieser kollidierenden Marke muss diese vor dem DPMA geltend machen. Ein Löschungsgrund kann beispielsweise darin bestehen, dass eine Marke identisch mit einer anderen Marke ist oder dieser täuschend ähnlich ist. Zudem kann von dem Inhaber ein Löschungsgrund geltend gemacht werden, wenn dessen Recht nach dem Prioritätsgrundsatz vorrangig ist oder die Marke Bekanntheitsschutz genießt. 

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