Gibt es Nachteile bei einem steuerrechtlichen Einspruch?

Ja. Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid kann es schlimmstenfalls passieren, dass das Finanzamt nach einer nochmaligen Überprüfung des Steuerfalls zu dem Ergebnis gelangt, dass es vom Steuerpflichtigen noch mehr verlangen kann, als bisher geschehen bzw. dass dem Steuerpflichtigen noch weniger als bisher zusteht. In einem solchen Fall spricht man von einer "Verböserung" des Bescheides.

Die Behörde muss dem Einspruchsführer in einem solchen Fall allerdings vor ihrer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Einspruchsführer kann dann eine negative Entscheidung in Form der Verböserung vermeiden, indem er den Einspruch zurücknimmt. Er kann sich allerdings auch mit einer Klage gegen die Einspruchsentscheidung wehren.

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