Wann sollte ein Einspruch zurückgenommen werden?

Wird gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt eingelegt, so wird der Sachverhalt von der Behörde nochmals geprüft. Häufig teilt die Behörde dem Einspruchsführer mit, wie sie zum Sachverhalt steht. Nicht selten fordert sie den Einspruchsführer auf, den Einspruch zurückzunehmen.

Der Einspruchsführer kann frei entscheiden, ob er den Einspruch zurücknimmt, oder nicht. Nimmt er den Einspruch nicht zurück, so ergeht eine Einspruchsentscheidung der Behörde. Gegen diese negative Entscheidung kann der Einspruchsführer vor den Finanzgerichten klagen und auf diesem Wege eine gerichtliche Klärung des Streitfalles herbeiführen.

Nimmt der Einspruchsführer den Einspruch zurück, kann er eine negative Entscheidung der Finanzbehörde verhindern. Allerdings ist dann ein nochmaliger Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht mehr möglich. Der Einspruch sollte daher nur dann zurückgenommen werden, wenn feststeht, dass der Steuerbescheid nicht fehlerhaft ist und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof zutreffend berücksichtigt wurde.

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