Wurden bei der Abgabe der Steuererklärung bestimmte Angaben, wie etwa Werbungskosten für die Weiterbildung, vergessen, so kann das Finanzamt diese Positionen bei Erlass des Steuerbescheides diese Positionen nicht zu Gunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigen. In einem solchen Fall kann und sollte auch noch nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und die Positionen nachgemeldet werden. So kann erreicht werden, dass dem Finanzamt bei der neuen Überprüfung des Steuerfalls die Werbungskosten bekannt sind.