Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass der Schutz der Urheberrechte erschöpft, also beendet ist, wenn das Originalwerk oder dessen Vervielfältigungen mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, d.h. in den Verkehr gebracht worden ist. Der Erschöpfungsgrundsatz bezieht sich jedoch nicht auf die Verwertungsrechte in unkörperlicher Form, sondern lediglich auf die körperliche Weitergabe des Werkes.
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