In § 2 UrhG werden die verschiedenen Werkarten genannt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
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Sprachwerke, wie Schriftwerke Reden und Computerprogramme
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Werke der bildenden Kunst einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke,
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Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden,
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Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden,
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Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen
Weitere Informationen zum Begriff des Werkes und den Werkarten...