Was ist ein Werk?

Ein Werk ist eine persönliche geistige Schöpfung. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 2 UrhG. Unerheblich ist, welchen Zweck die geistige Schöpfung hat. Der BGH hat zur Begriffsbestimmung die Vier- Elemente- Lehre entwickelt. Es muss sich um eine persönliche Schöpfung, mit geistigem Gehalt und einer Formgebung handeln. Ferner muss Individualität vorliegen.

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