Was sind Verwertungsrechte im Urheberrecht?

Die Verwertungsrechte schützen die materiellen Interessen des Urhebers und sind in den §§ 15 ff. UrhG verankert. Der Urheber hat hieraus das Vervielfältigungs-, Aufführungs-, Ausstellungs-, Verbreitungs-, Vortrags-, Vorführungs-und Senderecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung als auch der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger.

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