Ist eine Haftungsbeschränkung durch AGB möglich?

Bei der Verwendung von AGB durch einen Unernehmer gegenüber einem Verbraucher ist ein allgemeiner Haftungsausschluss durch AGB nicht mit der Inhaltskontrolle vereinbar. Eine Begrenzung der Haftung ist nur in dem von § 309 Nr. 7 BGB geregelten Rahmen möglich. Danach kann die Haftung des Unternehmers gegenüber Verbrauchern grundsätzlich nur für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden.

Bei Verwendung von AGB im unternehmerischen Bereich (d.h. auf beiden Seiten steht ein Unternehmer), ist folgendes zu Beachten: Ein Haftungsaussschluss für grobes Verschulden des Verwenders ist auch hier nicht möglich. Genauso wenig ist eine Haftungsbeschränkung betreffend der wesentlichen Pflichten des Vertrages (sog. „Kardinalspflichten“) möglich. Haftungsbeschränkungen im unternehmerischen Bereich durch AGB sind aber dann zulässig, wenn diese branchentypisch sind.

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