Können Gewährleistungsrechte durch AGB eingeschränkt werden?

Eine Einschränkung der Gewährleistungsrechte durch AGB ist grundsätzlich nicht möglich (§ 309 Nr. 8 b) BGB). Lediglich beim Verkauf gebrauchter Sachen kann die gesetzlich geregelte Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden.

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