Was ist das Verbraucherleitbild?

Das Verbraucherleitbild wurde vom EuGH entwickelt und soll einen Maßstab zur Beurteilung der Unlauterkeit einer geschäftlichen Handlung gegenüber einem Verbraucher festlegen.

Denn es kann hierfür nicht darauf ankommen, wie ein einzelner Mensch mit seinen ganz konkreten Eigenschaften, Bildungsstand, Weltanschauung usw. die Handlungen des Unternehmers versteht. Das würde nahezu jede geschäftliche Handlung in den Schutzbereich des UWG bringen. Nach dem Verbraucherleitbild ist für die Beurteilung einer geschäftlichen Handlung gegenüber einem Verbraucher immer der „durchschnittlich informierte, situationsadäquat aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher" zu betrachten.

Beispiel: Eine Fernsehwerbung ist dann irrführend, wenn ein durchschnittlicher Verbraucher, der sich diese aufmerksam ansieht getäuscht wird.

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