Wann findet das UWG Anwendung?

Das UWG soll Verbraucher, Mitbewerber und alle anderen Marktteilnehmer vor sämtlichen unlauteren geschäftlichen Handlungen eines Unternehmers schützen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Tatbestände des UWG allgemein formuliert. Andere Schutzgesetze kennen hingegen viel speziellere Voraussetzungen für das Verbot einer bestimmten Handlung, wie beispielweise eingetragene Rechte des Mitbewerbers. Daher sind zunächst die speziellen Regelungen des Markenrechts, Urheberrechts und Patentrechts zu prüfen. Erst wenn diese Gesetze nicht einschlägig sind, findet das UWG Anwendung.

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