Was ist eine geschäftliche Handlung?

Die geschäftliche Handlung ist der zentrale Begriff des Lauterkeitsrechts. Nur wenn eine solche Handlung vorliegt, greifen die Schutzmechanismen des UWG.

Nicht alle Verhaltensweisen und Maßnahmen eines Unternehmers sollen an den Normen des UWG zu messen sein, sondern nur jene, die er zugunsten seines eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss vornimmt und mit die der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen dienen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG.

Das Paradebeispiel für eine geschäftliche Handlung ist Werbung.

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