Vergleichende Werbung liegt vor, wenn ein Unternehmer seine Ware oder Dienstleistung in irgendeiner Art und Weise mit der eines anderen Unternehmers im Rahmen von Werbung in eine Beziehung setzt.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sein Produkt als das Bessere darstellt oder ob er damit wirbt, dass sein Produkt genauso gut ist wie das eines anderen Unternehmers. Entscheidend ist lediglich, dass der in Bezug genommene Mitbewerber oder seine Produkte für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar sind.
Weitere Informationen zur vergleichenden Werbung...