Bildmarke

BildmarkeBei der Bildmarke handelt es sich um eine zweidimensionale Gestaltung. Es wird ein spezielles Bild, z.B. ein Logo, geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform des Bildes. Die Bildmarke ist eine spezielle Markenform, welche in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV geregelt ist. 

Gestaltung der Bildmarke

Die Markenform der Bildmarken zeichnet sich duch zweidimensionale Gestaltungen aus, die nicht nur reine Wortelemente in normaler Schrift enthalten (ansonsten liegt eine Wortmarke vor). Bei der (reinen) Bildmarke ist ein spezielles Bild, z.B. ein Logo geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform des Bildes. Es handelt sich bei der Bildmarke um eine spezielle Markenform. Gesetzliche Regeln finden sich in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV.

Beispiele für Bildmarken sind etwa der Mercedes-Stern oder das Logo der Deutsche Bank.

Eintragung der Bildmarke

Für die Eintragung einer Bildmarke ist die grafische Wiedergabe der (zweidimensionalen) Bildmarke erforderlich. Mittlerweile genügt eine einzige Abbildung. Zusätzlich kann die Marke auf einer CD-R oder einem anderen zulässigen Datenträger eingereicht werden.

Soll die Marke in Farbe eingetragen werden, muss dies angegeben werden. Zusätzlich sind die Farben in der Anmeldung zu bezeichnen. Grundsätzlich genügt eine allgemeine Farbangabe wie „Rot“, ggf. mit zusätzlichen Angaben einer national oder international anerkannten Farbskala. Bei Einreichung vorab per Telefax ist eindeutig eine Zuordnung der einzelnen Farben zu den Markenteilen vorzunehmen .

Weitere formale Anforderungen an die Wiedergabe hinsichtlich der Mindestgröße (Kantenlänge von 8 cm, klarstellender Hinweis „OBEN“ zur Ausrichtung der Marke etc.) finden sich in § 8 MarkenV.

 

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860