Wortmarke

Wortmarke

Die Wortmarke ist eine besondere Markenform, die aus einem oder mehreren Wörtern oder einzelnen Buchstaben besteht. Wortmarken sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 7 MarkenV schutzfähig. Sie werden in einer einheitlichen Druckschrift eingetragen. Der anschließende Markenschutz erstreckt sich auf alle Darstellungsformen und Schriftarten.

Gestaltung von Wortmarken

Zur Markenform der Wortmarken gehören alle Zeichen, deren Schriftzeichen (Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen) in üblicher (lateinischer) Druckschrift eingetragen werden sollen. Dabei kann der Anmelder grundsätzlich eine Schreibweise in Versalien/ Großbuchstaben, Normalschrift oder nur in Kleinbuchstaben wählen. Allerdings ging der 29. Senat des BPatG in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung davon aus, dass die Beanspruchung einer Marke in bestimmter Groß-Kleinschreibung eine Einordnung als Bildmarke erfordert[1].

Marken in Schriftzeichen anderer Kulturkreise sind beim DPMA als Bildmarkenanzumelden, z.B. chinesische, koreanische oder kyrillische Schriftzeichen. Eine mehrzeilige Schreibweise führt ebenso zur Einordnung als Wort-/ Bild-Marke wie die Verwendung von „nichtüblichen“ Buchstaben.

Beispiele für Wortmarken

Eine denkbare, häufig anzutreffende Form der Wortmarke sind Wörter, einschließlich Personennamen.

Beispiel: Lufthansa, MERCEDES[3], Hugo Boss, Calvin Klein

Auch einzelne Buchstaben können als Marke geschützt sein. Diese müssen nicht als Wort aussprechbar sein, sondern können auch ohne diese Eigenschaft als Unterscheidungsmittel dienen.

Beispiele: BMW, VW, DB, Mac

Bei der Wortmarke ist die genaue Zeichenfolge, also das Wort selbst, geschützt. Dies gilt wie erwähnt unabhängig von der Groß- oder Kleinschreibung. Auch auf verwendete Schriftarten, Schriftgrößen, etc. kommt es nicht an.


[1] Vgl. BPatG, 08.11.2006, 29 (W) Pat 16/06 und 29 (W) Pat17/06 - JURnal und jurNAL

[3] https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/55890/DE

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