Wort- / Bildmarke

Wort-/ BildmarkeBei der Wort- / Bildmarke werden Elemente aus Wort und Bild kombiniert, z.B. als Wortmarke mit einem unüblichen Schriftzug oder mit einer grafischen Verzierung. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-/Bildmarke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV.

Beispiel: Beim Schokoriegel "Lion" sind zum einen der Name LION selbst, zum anderen auch der aufmerksamkeitsstarke Löwe, sowie die Schriftart und Farbe geschützt.

Die Wort- / Bildmarke gehört zu den Bildmarken , auch wenn es sich nach der Gestaltung des Anmeldeformulars des DPMA um eine eigene Kategorie zu handeln scheint. Die Wort- / Bildmarke ist eine Mischform der in §§ 7, 8 MarkenV geregelten Markenformen der  Wortmarke und der Bildmarke.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860