Marken werden durch § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vor Verwechslungen geschützt. Diese Norm verbietet Dritten die Benutzung einer zumindest ähnlichen Marke für zumindest ähnliche Waren oder Dienstleistungen, wenn dadurch eine Gefahr der Verwechslung hervorgerufen werden kann. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Verwechslungsschutzes liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Der Verwechslungsschutz stellt den zentralen markenrechtlichen Schutztatbestand dar.
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