Eine Marke muss zur Aufrechterhaltung der damit verbundenen Rechte nicht nur benutzt werden. Darüber hinaus muss diese Benutzung auch nachgewiesen werden (können). Auf entsprechende Nachweismöglichkeiten ist frühzeitig zu achten. Idealerweise beginnt eine entsprechende Benutzungsdokumentation unmittelbar nach Anmeldung der Marke. Zudem sollte die Nachweisdokumentation während der Existenz der Marke dauerhaft fortgeführt werden.
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