Supranationale Markenverfahren

Es existieren verschiedene supranationale Eintragungsverfahren. Bei diesen werden die ursprünglich nationalen rechtlichen Zuständigkeiten für die Markenanmeldung in unterschiedlichem Umfang von der nationalstaatlichen auf eine höherstehende Ebene (überstaatliche Organisation) verlagert. Nachfolgend werden mit der Europäischen Union, Benelux, OAPI, ARIPO, Central American Agreement und Andengruppe wichtige supranationale Markenschutzsysteme skizziert.

Übersicht

Für die überstaatliche Organisation gilt ein eigenständiges Regelwerk für die Eintragung von Marken und weitere damit verbundene Verfahren. Sie sind strukturell vom Grundsatz her vergleichbar mit dem nationalen Regelwerk eines Einzelstaates. Auf die dortigen Ausführungen kann verwiesen werden. Der Unterschied besteht insbesondere im erweiterten Geltungsbereich bzw. der Einbeziehung mehrerer Einzelstaaten in das supranationale Regelwerk.

Europäische Union (EU)

Europaeische UnionDas wohl bedeutendste supranationale Markenschutzsystem stellt mit der Unionsmarke das einheitliche Markenrecht für das Gebiet der Europäischen Union dar. Beteiligt sind alle EU-Staaten. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Unionsmarkenverordnung. Zuständiges Markenamt ist das EUIPO in Alicante, Spanien.

Die 27 Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 

Einzelheiten zum Verfahrensrecht zur Unionsmarken >

(Mitgliedstaaten (blau) und Beitrittskandidaten (gelb) der EU, Quelle: Wikipedia)

Benelux

Für das Hoheitsgebiet von Belgien, Niederlande und Luxemburg existiert seit dem 01.01.1971 ein einheitliches Markenrecht Benelux. Das gemeinsame Markenamt hat seinen Sitz in Den Haag, Niederlande.

Benelux
(Quelle: Wikipedia)

OAPI


Die früheren französischsprachigen afrikanischen Kolonialstaaten haben sich als Organisation Africaine de la Propiété Intellectuelle (OAPI) zusammengeschlossen und im Rahmen dieser supranationalen Organisation u.a. ein einheitliches Markenschutzsystem eingerichtet.

Mitgliedstaaten sind Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea (Conakry), Guinea-Bissau, Kamerun, Kongo (Brazzaville), Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik. Das gemeinsame Markenamt hat seinen Sitz in Yaunde, Kamerun. 

ARIPO

OAPI ARIPODie früheren englischsprachigen afrikanischen Kolonialstaaten haben sich als African Regional Industrial Property Asociation (ARIPO) zusammengeschlossen. Der Markenschutz im Rahmen der ARIPO erfolgt ähnlich dem System einer IR-Marke.

Markenspezifische Mitgliedstaaten sind Botswana, Liberia, Lesotho, Namibia, Malawi, Simbabwe, Swasiland, Tansania (Tanganyika) und Uganda (Banjul Protocol).

(Cyan: OAPI-Staaten, Blau: ARIPO-Staaten, Quelle: Wikipedia)

 

Central American Agreement

Das Central American Agreement hält ein gemeinsames materielles Markenrecht vor. Die nationale Markenanmeldung muss jedoch in jedem Mitgliedstaat gesondert erfolgen. Mitgliedstaaten des Central American Agreement sind Costa Rica, Guatemala, Nicaragua und El Salvador.

Andengruppe

AndengruppeFür das Hoheitsgebiet von Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru existiert mit der Andengruppe ein einheitliches Markenrecht. 

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